Kasters Wohnwagenvermietung
Kasters Wohnwagenvermietung
Unsere allgemeinen Miet - Geschäftsbedingungen

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1.Reservierung: Ein Fahrzeug ist reserviert, wenn dem Mieter ein schriftlicher Vertrag vorliegt. Ausnahmen bedürfen der Schriftform
2. Mietpreis: Der Mietpreis wird nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Zusätzliches Gas o. Toilettenchemikalien gehen während der Mietzeit zu lasten des Mieters.
3. Service -pauschale enthält gefüllte Gasflaschen ( Gasflaschen Vermietereigentum ) Toilettenchemikalien, Einweisung an das Fahrzeug sowie die ordnungsgemäße ( technisch einwandfrei und gesäubert ) Übergabe.
4.Zahlungsweise: Bei Vertragsabschluß werden 100,00€ der Mietkosten, vor Fahrzeugübergabe die Restmiete und Kaution fällig. Mietbeträge bis 200.-€ sind sofort zu entrichten. Die Rückgabe der Kaution erfolgt erst nach gründlicher Fahrzeug durchsicht durch den Vermieter ggf. an einem der Folgetage auf dem Postweg.
5. Fahrzeug -Übergabe / Rückgabe: Die vertraglich vereinbarten Zeiten sind unbedingt /( +/- 30 Min ) einzuhalten, da das Büro nicht ständig besetzt ist. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin zurück gegeben, hat der Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Tages - Mietpreises zu zahlen. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, auch den darüber hinaus entstanden Schaden - insbesondere Regressforderungen der Nachmieter geltend zu machen. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
6. Pflichten des Vermieters: Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör zum Gebrauch. Das Fahrzeug ist versichert, mit einer Selbstbeteiligung von 500,- € pro Schadenfall. Der Vermieter haftet abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, nur für grobes Verschulden, d. h. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
7. Reparaturen: Wird während der Mietzeit eine Reparatur fällig, um den Betrieb bzw. die Fahrsicherheit des Mietfahrzeugs zu gewährleisten, so ist der Mieter verpflichtet, diese Umgehend durchführen zu lassen. Hierzu darf der Mieter Vertragswerkstätten bis zu einer Reparatursumme von 200,- € beauftragen, höhere Kosten bedürfen der Rücksprache mit dem Vermieter bzw. eines von ihm Bevollmächtigten. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter, wenn nicht der Mieter gemäß Ziffer 8b - 8e des Vertrages haftet.
8. Pflichten des Mieters: a) Miete und Kaution laut Mietvertrag sind vor Fahrzeugübergabe zu zahlen.

b) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und dem im Mietvertrag genannten Fahrern ( gültige Fahrerlaubnis Mindestalter 21 Jahre geführt werden )

c) Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technische Regeln zu beachten und das Fahrzeug sorgsam zu verschließen.

d) Auslandsfahrten müssen mit dem Vermieter abgesprochen werden. Zudem ist der Mieter verpflichtet bei einem Auslandsaufenthalt einen Schutzbrief ( ADAC-Schutzbrief o.ä.) ab zu schließen, damit auch bei Unfallschäden die kostenlose Rückführung des Fahrzeuges nach Neuwied gewährleistet ist. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung hat der Mieter die Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Ausfalls des Fahrzeuges zu tragen. Das Fahrzeug darf ferner nicht an Dritte weitergegeben, vermietet werden.

e) Bei einem Unfall bzw. Fahrzeugschäden muss der Mieter: 1. Name und Anschrift beteiligter Personen und Zeugen sowie polizeiliches Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge zu notieren. Die zuständige Polizei muss hinzu gezogen werden. Dies gilt besonders bei Brand und Entwendung - Schäden. Ferner muss der Mieter einen schriftlichen Unfallbericht mit Zeit und Ortsangabe für die Versicherung vorlegen. 2. Ist der Vermieter bzw. ein Bevoll- mächtigter unverzüglich nach dem Unfall zu verständigen. Kommt es durch nicht Mitteilung von Fahrzeug- schäden zu einer Reparaturverzögerung bei der Fahrzeugrückgabe so haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden z.B. Mietausfall. 3.Bei Ablauf der Mietzeit muss der Mieter dem Vermieter das Fahrzeug am vereinbarten Ort ordnungsgemäß und im gereinigten Zustand ( wie übernommen ) zurück zu geben. Bei unsauberer Übergabe des Fahrzeugs erhebt der Vermieter eine Reinigungspauschale von 150,- €.
9. Haftung des Mieters: Der Mieter haftet bei Brand, Explosion und Entwendung nur in Höhe der Selbstbeteiligung und Schaden-Nebenkosten, z.B. Gutachten, Abschleppkosten ect. Soweit diese nicht durch den mitgeführten Schutzbrief gedeckt werden. Der Mieter haftet für entstandene Schäden voll, wenn er den Schaden durch grobes Verschulden herbeigeführt, Unfallflucht begangen, oder den Schaden bei Alkohol oder Drogen bedingter Fahruntüchtigkeit verursacht hat. Der Mieter haftet ferner voll, wenn er gegen die Vertragspunkte 8b - 8e verstoßen hat sowie bei Beschädigungen durch nicht versicherte Naturereignisse, Kriege, oder Bürgerkriege entstanden sind, für nicht Unfall bedingte Schäden besonders auch im Fahrzeug sowie für Beschädigung bzw Geruchsbelästigung durch mitgeführte Haustiere. Mitnahme von Haustieren bedarf einer gesonderten Genehmigung des Vermieters. ( Erhebung einer Kostenpauschale ) .
10. Verlust von Wagenpapieren , Schlüsseln, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen geht zu Lasten des Mieters. Es werden jeweils die Wiederbeschaffungs-Kosten in Rechnung gestellt.
11. Fahrzeugausfall: Kann der Mieter das vertraglich gebuchte Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen, weil es durch höhere Gewalt oder andere Umstände nicht einsatzfähig ist, so übernimmt der Vermieter keine Haftung und behält sich das Ausfallsrisiko vor. Schadensersatzansprüche des Mieters an den Vermieter sind in jedem Fall - auch bei Ausfall während der Mietzeit - Nichtig. Der Mieter hat lediglich Anspruch auf Erstattung der anteiligen Miete wenn das Fahrzeug nachweislich länger als 8h ununterbrochen, während der Mietzeit in der Werkstatt verbringen musste ( Reparaturen zur Herstellung von Verkehrssicherheit ) Weitere Ersatzansprüche sind Nichtig
12. Rücktritt / Umbuchung: : Sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Es entstehen folgende Kosten: bis zu 50 Tagen vor Reist antritt 25% der Mietkosten; bist zu 15 Tage vor Reise antritt 50% der Mietkosten und weniger als 15 Tage 75% der Mietkosten. Umbuchungen bedürfen einer erneuten Absprache mit dem Vermieter und müssen mindestens 12 Tage vor geplanten Reise antritt erfolgen. ( ggf. Neuer Vertrag )
13. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand: ist für beide Seiten der Sitz des Vermieters bzw. das für Ihn zuständige Gericht. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen diese Vertrages aus irgend welchen Gründen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt
14. Der Mieter versichert das die von ihm gemachten Angaben zur Person der Wahrheit entsprechen und die Vertragsbedingungen gelesen hat.